Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH werden dem Kunden bei der Angebotserstellung zur Kenntnis gegeben. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten sie als angenommen.
  3. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ConiuGo GmbH sind nur wirksam, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

 

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

  1. Die Angebote der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst mit einer Auftragsbestätigung seitens ConiuGo, nicht jedoch mit einer Bestellung durch den Käufer zustande.
  2. In der Regel sind in Angeboten genannte Preise 30 Tage gültig.
    Vertragsänderungen sind als Vertragsaufhebung im Einvernehmen mit nachfolgendem Abschluss eines neuen Vertrags zu behandeln.
    Mündliche Nebenabreden zum Vertrag gelten als nicht getroffen. Verbindlich für die Vertragsparteien ist die Schriftform.

 

§ 3 Preisstellung

  1. Die Preisstellung erfolgt in EURO, ausschließlich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Kosten für Versand und Transportversicherung werden gesondert berechnet.

 

§ 4 Lieferung, Abnahme

  1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt nach bestem Wissen, ist jedoch für die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH nicht verbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart ist.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, hat die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH – auch bei schriftlich vereinbarten Terminen – nicht zu vertreten. In diesem Fall gestattet der Käufer eine um die Dauer der Behinderung verlängerte angemessene Verzögerung. Die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH kann in einem solchen Fall aber auch vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
  3. Die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen auszuführen und in Rechnung zu stellen.

 

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

  1. Die Produkte der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH werden handelsüblich verpackt und zum Versand gebracht. Die Gefahr des Versands geht auf den Käufer über, sobald eine Sendung die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH verlassen hat. Die Wahl des Transportunternehmens trifft ConiuGo.
  2. Eventuelle Versandschäden hat der Empfänger der Sendung unverzüglich der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH anzuzeigen, widrigenfalls Versicherungsleistungen des Transportunternehmens verloren gehen können.
  3. Eine Transportversicherung erfolgt auf Wunsch und Rechnung des Käufers und bedarf einer zuvor getroffenen schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten als erfolgt, sobald die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH über den Betrag verfügen kann.
  2. ConiuGo ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf eventuell bestehende Altschulden anzurechnen. Ggf. anders lautende Bestimmungen des Käufers gelten hiermit als zurückgewiesen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite in Rechnung zu stellen. Der Zinssatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
  4. Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehalt oder Minderung – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn eine rechtskräftige Entscheidung bzw. eine unstrittige Situation vorliegt.

 

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung für Produkte der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer hat einen Gewährleistungsmangel der ConiuGo sofort mitzuteilen.
  2. Ein Gewährleistungsmangel liegt nicht vor, wenn das Produkt entgegen den Gebrauchs- und Sicherheitsbestimmungen des Herstellers verwendet bzw. diese nicht beachtet wurden. Ebenso ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn das Gerät geöffnet oder technisch verändert wurde.
  3. Die Gewährleistung umfasst Bereitstellung und Einbau notwendiger Ersatzteile im Werk des Herstellers; hierzu ist das Produkt kostenfrei dem Hersteller zuzustellen.
  4. Gewährleistungsansprüche aus dem Gebrauch des Produkts und normaler Abnutzung sind ausgeschlossen.
  5. Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art – insbesondere aus dem Risiko eines Ausfall- oder Mangelfolgeschadens – sind ausgeschlossen.

 

§ 8 Entsorgung der Produkte nach Ablauf der Nutzungsdauer

  1. Der Kunde wird die gelieferten Geräte bei Nutzungsende auf seine Kosten und in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften entsorgen. Hierzu erfolgt die Freistellung der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH von der Rücknahmepflicht sowie diesbezüglicher Ansprüche Dritter (§10 II ElektroG).
  2. Es wird vereinbart, dass Ansprüche auf Übernahme der Herstellerpflichten und Freistellung von Ansprüchen Dritter nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach endgültiger Beendigung der Gerätenutzung verjähren. Diese Frist beginnt frühestens mit Eingang einer schriftlichen Benachrichtigung des Herstellers über die Nutzungsbeendigung.
  3. Im Falle einer Weitergabe von Geräten an gewerbliche Dritte verpflichtet sich der Kunde, auch diese Dritten dazu zu verpflichten, die Geräte nach Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen, die diesbezüglichen Kosten zu tragen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen. Zuwiderhandlungen führen zur Rücknahme- Entsorgungs- und Kostentragungspflicht des Kunden hinsichtlich der betreffenden Geräte.

 

§ 9 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

  1. Die von ConiuGo gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen – auch insoweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen handelt – unser Eigentum (Vorbehaltsware). Eine Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Ware wird bereits jetzt an die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH abgetreten und der Käufer darf über die Ware nur unter diesem erweiterten Eigentumsvorbehalt verfügen.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die dem erweiterten Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf die Eigentumsrechte der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. Diese Zurücknahme sowie eine Pfändung der Vorbehaltsware durch die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 10 Datenschutz, Vertraulichkeit

  1. Die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH wird von Kunden erlangte Daten und Informationen nicht an Dritte weitergeben. Für den Auftraggeber gilt gegenüber ConiuGo eine entsprechende Verpflichtung.

 

§ 11 Warenzeichen, Marken

  1. Die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH weist darauf hin, dass in Verträgen oder Publikationen genannte Warenbezeichnungen, Markennamen oder Logos den jeweiligen Herstellerfirmen gehören.

 

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind Schadensersatzansprüche gegenüber der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH wie auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragserfüllung (Distributoren, Subunternehmer) ausgeschlossen.
  2. Für Mangelfolgeschäden bei Ausfall eines gelieferten Produkts besteht grundsätzlich keine Haftung. Der Käufer hat sich hierzu in geeigneter Weise selbst abzusichern.
  3. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vom Käufer zu spezifizierenden Schaden begrenzt.

 

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für alle mit der ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH abgeschlossenen Verträge ist Neuruppin Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche, die dem gewollten Vertrag im gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommen.

 

§ 14 Widerrufsbelehrung B2C bei Onlinebestellungen

14.1. Widerrufsrecht
Der Kunde / die Kundin kann alle gekauften Versandartikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Die freiwillige Angabe von Rücksendegründen ist dennoch erwünscht, um eine Verbesserung von Produkten und Angeboten des Herstellers zu unterstützen.
Dieses Widerrufsrecht räumt ConiuGo dem Kunden / der Kundin auf freiwilliger Basis ein und beschränkt nicht dessen gesetzliche Rechte, insbesondere aus der Gewährleistung.
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden / bei der Kundin. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Versendung.

14.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Kann der Kunde / die Kundin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ConiuGo ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden / der Kundin etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde / die Kundin die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von ConiuGo zurückzusenden. Hierzu fordert der Kunde / die Kundin bei ConiuGo eine Rücksende-Paketmarke an, die auf elektronischem Weg (E-Mail) zugesendet wird. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden / der Kundin abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für ConiuGo mit deren Empfang.

14.3. Ausnahmen
Das Widerrufsrecht besteht nicht:
bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind, zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig, wenn ConiuGo mit der Ausführung der Dienstleistung mit dessen ausdrücklicher Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder er diese selbst veranlasst hat.

14.4. Weitere Hinweise bzgl. Speichermedien
Vor der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, Handys etc.) sind folgende Hinweise zu beachten:
Speichermedien sind in den Geräten der ConiuGo nicht enthalten. Flash-Speicher gelten als Teil des Geräts und enthalten keine personenbezogenen Daten.

 

Hohen Neuendorf, den 5. November 2021