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§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der ConiuGo GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ConiuGo GmbH werden dem Kunden bei der Angebotserstellung zur Kenntnis gegeben. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten sie als angenommen.
3. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ConiuGo GmbH sind nur wirksam, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
2. In der Regel sind in Angeboten genannte Preise 30 Tage gültig.
§ 3 Preisstellung
1. Die Preisstellung erfolgt in EURO, ausschließlich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Kosten für Versand und Transportversicherung werden gesondert berechnet.
§ 4 Lieferung, Abnahme
1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt nach bestem Wissen, ist jedoch für die ConiuGo GmbH nicht verbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart ist.
2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, hat die ConiuGo GmbH – auch bei schriftlich vereinbarten Terminen – nicht zu vertreten. In diesem Fall gestattet der Käufer eine um die Dauer der Behinderung verlängerte angemessene Verzögerung. Die ConiuGo GmbH kann in einem solchen Fall aber auch vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
3. Die ConiuGo GmbH ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen auszuführen und in Rechnung zu stellen.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
1. Die Produkte der ConiuGo GmbH werden handelsüblich verpackt und zum Versand gebracht. Die Gefahr des Versands geht auf den Käufer über, sobald eine Sendung die ConiuGo GmbH verlassen hat. Die Wahl des Transportunternehmens trifft die ConiuGo GmbH.
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 7 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung für Produkte der ConiuGo GmbH beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer hat einen Gewährleistungsmangel der ConiuGo GmbH sofort mitzuteilen.
2. Ein Gewährleistungsmangel liegt nicht vor, wenn das Produkt entgegen den Gebrauchs- und Sicherheitsbestimmungen des Herstellers verwendet bzw. diese nicht beachtet wurden. Ebenso ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn das Gerät geöffnet oder technisch verändert wurde.
3. Die Gewährleistung umfasst Bereitstellung und Einbau notwendiger Ersatzteile im Werk des Herstellers; hierzu ist das Produkt kostenfrei dem Hersteller zuzustellen.
4. Gewährleistungsansprüche aus dem Gebrauch des Produkts und normaler Abnutzung sind ausgeschlossen.
5. Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art – insbesondere aus dem Risiko eines Ausfall- oder Mangelfolgeschadens – sind ausgeschlossen.
§ 8 Entsorgung der Produkte nach Ablauf der Nutzungsdauer
§ 9 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
§ 10 Datenschutz, Vertraulichkeit
1. Die ConiuGo GmbH wird von Kunden erlangte Daten und Informationen nicht an Dritte weitergeben. Für den Auftraggeber gilt gegenüber ConiuGo eine entsprechende Verpflichtung.
§ 11 Warenzeichen, Marken
1. Die ConiuGo GmbH weist darauf hin, dass in Verträgen oder Publikationen genannte Warenbezeichnungen, Markennamen oder Logos den jeweiligen Herstellerfirmen gehören.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind Schadensersatzansprüche gegenüber der ConiuGo GmbH wie auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragserfüllung (Distributoren, Subunternehmer) ausgeschlossen.
2. Für Mangelfolgeschäden bei Ausfall eines gelieferten Produkts besteht grundsätzlich keine Haftung. Der Käufer hat sich hierzu in geeigneter Weise selbst abzusichern.
3. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vom Käufer zu spezifizierenden Schaden begrenzt.
§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Hohen Neuendorf, den 1. November 2006